Dieser Text zur Sub Auspiciis Promotion enthält einen Auszug aus: Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (Hrsg.): Im Zeichen der Ringe. 60 Jahre Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten, Wien 2012
Die Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae (lateinisch für Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten) wird oft auch als „sub auspiciis Promotion“ abgekürzt ist eine besondere Form der Promotion, welche die höchstmögliche Auszeichnung von Studienleistungen in Österreich darstellt.
Historische Vorläufer der sub auspiciis Promotion
Vergleichbare Auszeichnungen lassen sich jedoch schon bis zur Gründung der Universitäten im Ausgang des Mittelalters zurückverfolgen und finden sich in nachweisbaren Promotiones sub auspiciis Imperatoris seit der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. [1]
Zum ersten Mal urkundlich erwähnt wird die Promotio sub auspiciis Imperatoris an der Universität Graz, wo unter Kaiser Ferdinand II. im Jahr 1625 eben jene Würdigung an einen Grafen erfolgte. 1661 erstmals in Wien übergeben, setzte sich dieser Brauch bis zum Ende der Monarchie fort. Der Jesuitenorden, dem durch die Sanctio pragmatica (1623-1773) die Universität Wien unterstellt war, scheint maßgeblich zu dieser Entwicklung unter Einbindung des Hofes beigetragen zu haben.
Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts wurde die Ehrung fast ausschließlich Söhnen des hohen Adels zuteil, aber bereits unter Maria Theresia erfolgte eine Lockerung der Bestimmungen. Von den unter ihr gehaltenen Promotionen waren 31 (von insgesamt 53) bereits Bürgerliche. Die erste Frau wurde allerdings erst im Jahre 1953 unter den Auspizien des Bundespräsidenten an der Universität Wien promoviert.
Für die früheste Zeit dieser Art von Exzellenz-Promotion findet sich weder ein kaiserlicher Erlass noch eine Universitätsverfügung, welche die erforderlichen Bedingungen unter den Auspizien des Kaisers promoviert zu werden, ersichtlich macht . Aus den Quellen wird jedoch erkennbar, dass es schon seit dem Aufkommen der Auszeichnung die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen galt, die später – als wichtiger Meilenstein – ein Ministerialerlass vom 28. August 1888 vorschrieb, welcher nicht nur exzellente Leistungen an Schule und Hochschule, sondern auch würdiges Verhalten der Erwählten vorsah. [1]
Das feierliche Zeremoniell blieb im Wesentlichen seit dem 17. Jahrhundert erhalten. Nach dem Empfang des kaiserlichen Vertreters wurden, begleitet durch die Klänge der Einzugsfanfaren, unter Einhaltung einer bestimmten Sitzordnung die Plätze eingenommen. Es folgten die Begrüßung der Gäste und ein kurzer Überblick über die Geschichte der Auszeichnung. Anschließend präsentierte der Dekan den Kandidaten vor versammeltem Publikum, welcher sich dreimal vor dem Bildnis des Kaisers verbeugte und seine gedruckten Thesen austeilte. Dann erst begann die eigentliche Disputation. Nach Beendigung dieser verneigte sich der Kandidat erneut und wurde zum Vertreter des Kaisers geleitet, der ihm, nach einer Ansprache, das kaiserliche Geschenk überreichte. Erstmals unter Kaiser Leopold I. vergeben, wurde seit 1820 ausnahmslos der Doktorsring mit dem Namenszug des regierenden Monarchen als Ehrengeschenk verliehen. [1]
Das Bundesgesetz von 1952 über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten
Das mehr als 33 Jahre nach dem Zusammenbruch der Monarchie durch die Zweite Republik beschlossene Bundesgesetz vom 5. März 1952 über die Verleihung des Doktorates unter dem Auspizien des Bundespräsidenten ist äußerst prägnant verfasst. Während die Anfangsstellen des Gesetzes die Voraussetzungen zur Verleihung des Doktorgrades unter den Auspizien des Bundespräsidenten generell regeln, werden im folgenden Kern die speziellen Bedingungen der Zulassung genannt:
- ein sehr guter Erfolg der oberen Klassen einer „mittleren Lehranstalt“,
- eine mit Auszeichnung an einer „mittleren Lehranstalt“ abgelegte Reifeprüfung,
- beste Prüfungsergebnisse in allen Gegenständen,
- im Universitätsstudium das Absolvieren aller „strengen Prüfungen (Rigorosen)“ zur Erwerbung des Doktorgrades und
- die Bewertung der einschlägigen Dissertation jeweils mit Auszeichnung,
- keine Überschreitung einer durchschnittlich normalen Studiendauer sowie
- die Vorgabe, „sich durch sein Verhalten sowohl an der Hochschule als auch außerhalb derselben als auszeichnungswürdig erwiesen“ zu haben.
Darüber hinaus wird bestimmt, dass die Sub-auspiciis-Promotion in sehr „feierlicher Form in Anwesenheit des Bundespräsidenten oder eines von ihm beauftragten Organs stattfindet“. Im Rückblick auf die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Kaisers bis 1918 sind keine wesentlichen protokollarischen Änderungen in der feierlichen Umsetzung und Darstellung dieser Art von Exzellenz-Promotion festzustellen. Die aktuelle Fassung des Bundesgesetzes ist hier einzusehen: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009224
Festakt
Die Promotionsfeier selbst ist ein besonderer Festakt für die Promovierten und findet in Anwesenheit des Bundespräsidenten statt (er kann allerdings einen Vertreter entsenden, was in der Praxis grundsätzlich nur bei Krankheit geschieht). Es steht dem Promovierten frei eine „von der obersten akademischen Behörde approbierte Rede über ein wissenschaftliches Thema zu halten“.
An der Universität Wien findet die Promotion sub-auspiciis Praesidentis traditionell am dies academicus (Gründungstag) der Universität, dem 12. März, statt.
Nach der eigentlichen Promotion mit der Eidesformel und dem Gelöbnis verleiht der Bundespräsident dem nunmehrigen Doktor den Ehrenring mit der Aufschrift „sub-auspiciis Praesidentis“.
Ehrenring
Seit 1820 wird ein Ehrenring mit dem Namenszug des regierenden Monarchen als Ehrengeschenk an alle sub-auspiciis Promovierten verliehen. Seit März 1952, regelt der Paragraph 4 des Bundesgesetzes zur Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten, dass der Bundespräsident allen unter seinen Auspizien promovierten Doktoren einen Ehrenring, dessen Siegelplatte das Bundeswappen sowie die Worte „sub auspiciis Praesidentis“ enthält, verleiht. Anlässlich des 100 Jahre Jubiläums des Bundesgesetzes 2012 wurde ein Neugestaltung des Ehrenrings in Auftrag gegeben, welcher seit Ende 2013 vergeben wird.
Ehrenring sub auspiciis Imperatoris (K&K Monarchie)
Ehrenring sub auspiciis Presidentis (Zweite Republik bis Oktober 2013)
Ehrenring sub auspiciis Presidentis (Neugestaltung anlässlich des 100 jährigen Jubiläums der sub-auspiciis Promotion, ab Oktober 2013)
Statistiken zur sub auspiciis Promotion
Bis zum Jahr 1988 – also bis zum 100-jährigen Jubiläum des erwähnten maßgeblichen Ministerialerlasses – erhielten schon mehr als 600 Kandidatinnen und Kandidaten den Ehrenring. Mit Stand 2012 beläuft sich die Anzahl einschlägig Promovierter auf mehr als 1000 Personen. Die Universität Wien stellt bis heute den dominierenden Anteil aller Sub-auspiciis-Promovierter und verweist die Universität Graz und die Universität Innsbruck auf die Plätze 2 und 3, gefolgt von der Technischen Universität Wien (seit 1964), der Universität Salzburg (seit 1968) sowie der Technischen Universität Graz (seit 1954) und der Universität Linz (seit 1972).
Das Bundesgesetz feiert 60 Jahre Bestand 2012
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten eine der wesentlichsten Auszeichnungen der wissenschaftlichen Elite in Österreich darstellt und damit an vorderster Front der seitens der Zweiten Republik gesetzten Maßnahmen zur Hochbegabtenförderung steht. [2] Was die Karriere der unter den Auspizien des Bundespräsidenten Promovierten anlangt, kann davon ausgegangen werden, dass die Auszeichnung in den meisten Fällen eine direkt oder indirekt unterstützende Wirkung inne hat – vor allem, wenn es sich um nationale wie internationale wissenschaftliche Laufbahnen handelt.
Quellenangabe zur sub auspiciis Promotion:
[1] Rath, Margarethe: Die Promotionen und Disputationen sub auspiciis Imperatoris an der Universität Wien, Wien 1953, S. 50, S69
[2] Köhler, Thomas: Begabung und Exzellenz als Phänomen. Zu Avantgarde und Nachwuchs von Wissenschaft. In: BMWF (Hrsg.), 40 Jahre Wissenschaftsministerium, Wien 2010 sowie Weilguny, Walburga et al.: Weißbuch Begabungs- und Exzellenzförderung (hrsg. vom ÖZBF im Auftrag der interministeriellen Task Force Begabungsforschung und Begabtenförderung), Salzburg 2011
Weitere Informationen zur sub auspiciis Promotion:
Artikel über die sub auspiciis Promotion in der dt. Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Sub_auspiciis
Dokumente zur sub auspiciis Promotion im Archiv der Universität Wien sind zu finden unter: http://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/volltextsuche.aspx, Suchtext „Sub Auspiciis“, danach auf „Image List“ klicken
Gesamte Rechtsvorschrift für Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten, Fassung vom 10.09.2017 auf https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009224
60 Jahre „Sub auspiciis“-Promotion, Presseaussendung des Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung auf https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120306_OTS0237/60-jahre-sub-auspiciis-promotion-karlheinz-toechterle-lobens-und-bemerkenswerte-leistungen-bild