Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins

Jede natürliche Person, die ihre Promotion sub auspiciis presidentis rei publicae abgeschlossen hat, kann einen Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft stellen. Die Mitgliedschaft wird wirksam, sobald der Vorstand diese genehmigt hat
.

Es besteht zudem die Möglichkeit zu einer außerordentlichen Mitgliedschaft, die allen natürlichen und juristischen Personen sowie rechtsfähigen Personengesellschaften offen steht. Eine diesbezügliche Mitgliedschaft wird durch den Vorstand im Einzelfall beschlossen. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Leistungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.

Mitglied werden

Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt zur Zeit 60 Euro pro Jahr (mit Gültigkeit bis 31 Dezember des jeweils laufenden Jahres). Ein unterjähriger Eintritt in den Verein berechtigt nicht zu einer Reduktion des Mitgliedsbeitrages. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Mitgliedsbeiträge für das erste Jahr von neu promovierten ordentlichen Mitgliedern (d.h., sofern ein Beitritt innerhalb von 3 Monaten nach der Promotion stattfindet).